Tuning Garantie & TÜV Eintragung


nsa_garantie
TUNING-GARANTIE In Zusammenarbeit mit dem Auto Tuning & Design Verband Schweiz / Liechtenstein und dem Verband Deutscher Automobiltuner e.V. bietet NSA Garantie ein Produkt speziell für Tuningfahrzeuge.


TUNING 2

Diese Garantie kann für alle Fahrzeuge abgeschlossen werden, die zum Zeitpunkt des Tunings nicht älter als 2 Jahre sind und eine Laufleistung von maximal 100.000 km haben. Bei Fahrzeugen, nicht älter als 2 Jahren, ist bei erstmaligem Vertragsabschluss eine Garantie- zeit von 12 Monaten möglich. Vor Ablauf dieser12 Monate kann der Kunde diese bei der NSA verlängern. * Das Alter des Fahrzeuges versteht sich in vollendeten Jahren, das Datum der ersten Inverkehr- setzung ist ausschlaggebend. Beispiel: am 1. März 2006 befindet sich ein Fahrzeug vom 12. Januar 2001 nicht mehr in der Kategorie “bis 5 Jahre”.

TUNING 2 Fahrzeugalter bis 2 Jahre*

EUR

Preis der Garantie

199.-

4×4 Fahrzeuge (option)

99.-

Turbo / Kompressor

59.-

Maximale Deckung

2580.-

Bei Motorschaden

6450.-

Selbstbehalt

10%, min. 97.-

TUNING 5

Diese Garantie kann für alle Fahrzeuge abgeschlossen werden, die zum Zeitpunkt des Tunings nicht älter als 5 Jahre sind und eine Laufleistung von maximal 80.000 km haben. Bei Fahrzeugen, nicht älter als 5 Jahren, ist bei erstmaligem Vertragsabschluss eine Garantie- zeitvon 12 Monaten möglich. Vor Ablauf dieser 12 Monate kann der Kunde diese bei der NSA verlängern. * Das Alter des Fahrzeuges versteht sich in vollendeten Jahren, das Datum der ersten Inverkehr- setzung ist ausschlaggebend. Beispiel: am 1. März 2006 befindet sich ein Fahrzeug vom 12. Januar 2001 nicht mehr in der Kategorie “bis 5 Jahre”.

TUNING 5 Fahrzeugalter bis 5 Jahre*

EUR

Preis der Garantie

299.-

4×4 Fahrzeuge (option)

99.-

Turbo / Kompressor

59.-

Maximale Deckung

2580.-

Bei Motorschaden

6450.-

Selbstbehalt

10%, min. 97.-

TÜV-Teilegutachten § 19.3 StVZO

Wir stellen optional für viele Fahrzeuge auf Anfrage TÜV Gutachten aus. Dies ist erforderlich, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihr Fahrzeug typisieren lassen möchten.

Mit dem Teilegutachten (§ 19.3 StVZO) dauert die Abnahme nur wenige Minuten und wird zum Beispiel vom TÜV, der DEKRA oder auch einem KÜS-Sachverständigen durchgeführt. So ist der legale Betrieb auch ohne eine enorm aufwändige und teure Einzelabnahme (§21 StVZO) problemlos möglich. Die kosten hierfür betragen für das Teilegutachten(ABE) ab 350,- € bis zu 1500,-€ je nach Model und für die Eintragung 40,- €.

Gutachten müssen 1-2 Monate vor dem Tuningmassnahmen angestrebt werden.

Wir benötigen vorab einen schriftlichen Auftrag.

Nachträglich ist es nicht mehr möglich.