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Reichert Racing Partner Auswahl Österreich, Schweiz, Italien

Wichtige Hinweise:
Wir sind bestrebt unser Deutsches und Österreichisches Händlernetzwerk durch Geschäftspartner weiter auszubauen.Deshalb sind wir auf der Suche nach neuen Vertriebspartnern und Stützpunkthändlern.Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und helfen Ihnen mit allen Mitteln! Wir unterstützen mit Geräten, Schulungen, eigener Homepage und Werbematerial. Werden Sie Mitglied in einem erfolgreichen Team. Wichtig! Stützpunkthändler sind selbstständige Unternehmen, für deren Arbeit Firma Reichert Tuning keine Haftung bzw. Verantwortung gegenüber dem Endkunden übernimmt. Es entsteht dadurch auch kein Vertragsverhältnis zwischen Firma Reichert und dem Endkunden. Es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen Firma Reichert und dem freien Partner.Reklamationen sind ausschließlich mit dem jeweiligen Stützpunkthändler zu regeln. Die AGB der Stützpunkthändler können abweichen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Stützpunkt und Endkunden. Beim OBD Tuning kann in sehr seltenen Fällen ein Abbruch der Programmierung auftreten. Der Kunde ist nicht berechtigt deshalb einen Schadensersatzanspruch jeglicher Art geltend zu machen. Ein Rechtsanspruch gegenüber der Firma Reichert Tuning bzw. Reichert Olga besteht nicht. Es gelten ausschliesslich unsere AGB. Alle unsere Produkte und Dienstleistungen sind Ausschliesslich für Motorsportzwecke und ohne TÜV und STVO Zulassung ! Einbau, Nutzung, Benutzung, Programmierung oder Verwendung auf eigene Gefahr! Wir übernehmen ausdrücklich keine Garantie für Folgeschäden aller Art. Rechtsweg ist ausgeschlossen. Alle unsere Produkte und Dienstleistungen sind TÜVabnahme pflichtig. Mit Einbau unser Elektronik bzw Software Programmierung verzichten sie auf Fernabsatzgesetz sowie Produkthaftungsgesetzt der EU. Rückgaberecht ist ausgeschlossen, da es sich um extra angefertigte Software oder Teile für Motorsport handelt. Garantie auf unsere Software und Steuergerät 1 Jahr. Da bei modernen Fahrzeugen immer wieder vom Hersteller Updates der Software auf den Markt kommen und Fahrzeug Software nachgebessert wird, bieten wir Ihnen 1 Jahr lang Updateservice bzw. Chiptuning Rückrüstung für €100 pauschal. Es gelten unsere AGB die sie unter www.chiptuning.tv nachlesen können. Der Einbau der Zusatzelektronik (Tuning-Chip) oder Motor-Softwareveränderung in Deutschland gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn der Einbau des Chips(bzw. Softwareänderung) nicht unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen und eine Bestätigung nach § 22 Abs. 1 S. 5StVZO erteilt wird. Der Betrieb eines Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland ohne Betriebserlaubnis gem. § 3 Pflichtversicherungsgesetz führt dazu, dass der Haftpflichtversicherung im Schadenfall nicht zur Leistung verpflichtet ist. Der Betrieb eines Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr ohne ausreichenden Versicherungsschutz in Deutschland stellt eine Straftat dar. Der Einbau der Zusatzelektronik (Tuning-Chip) bzw. Motor-Software führt dazu, dass die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer sowie die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller für die vom Chip-Tuning betroffenen Teile entfallen können. Der Einbau eines Chip-Tunings(bzw. Softwareänderung)kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Dies ist im Einzelnen mit der Versicherung zu klären. Ausdrücklich von Rückgabe ausgeschlossen sind u.a. Chiptuning-Leistungen und Turbo-Upgrade, die nach „Kundenspezifikation angefertigt“ oder „eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers angepasst sind.Rückgabe einer Sonderanfertigung nach §312d ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand ist der Sitz von Firma Reichert in Tittmoning. Firma Reichert ist angesichts der produkt- und ausstattungsbezogenen Vielfalt im Fahrzeugbereich außerstande, sämtliche Eigenschaften auf Kompatibilität zu überprüfen und diese zu gewährleisten. Eine Tauglichkeit zur Abnahme durch eine amtlich anerkannte Prüfeinrichtung i.S.d. § 19 StVZO ist nicht vereinbart. Deaktivierung von Motor Sensoren wie z.B. DPF, AGR,EGR,Lambdasonde, Katsonde, etc. kann zur Motorschaden oder Motorbrand führen. Bitte imformieren Sie sich bei dem Fahrzeugherrsteller.